INFOS ZUM STREITFALL SAS-KV

04.09.2003

Die Verhandlungen wurden am 26. Januar unterbrochen da die Arbeitgeber sich weigerten die Kompromissvorschläge der Gewerkschaftsseite anzunehmen.

Im Rahmen der Personalbefragungen, welche zwischen dem 28. März und dem 5. April stattfanden, sprachen sich 97,2% der anwesenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, in geheimer Abstimmung, gegen die letzten Patronatsvorschläge aus.

Am 20. April teilten die Gewerkschaften den Arbeitgebern die Forderungen mit und schglugen ihnen eine letzte Zusammenkunft am Verhandlungstisch vor.

Am 4. Mai lehnten die Arbeitgeber dieses Angebot ab.

1. Streitpunkt:

Es handelt sich um die Anwendung des Artikels 28 der SAS-Kollektivverträge - unterschrieben am 17. Juli 1998 und am 29. Dezember 1998 als allgemeinverbindlich erklärt - zur Festlegung des globalen Entwicklungsvolumens für die neuen Kollektivverträge.

Dieser Artikel bestimmt, daß für die zukünftigen Erneuerungen der Kollektivverträge, ein Pauschalbetrag, der das Entwicklungsvolumen festhält, berechnet wird.

Die Berechnungsmethode zur Festlegung des Pauschalbetrags, chiffriert alle Auswirkungen der kategorialen und allgemeinen Anpassungen der Entlohnung, des Einkommens und der Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst und überschreibt sie auf die SAS Angestellten und Arbeiter.

Für die Jahre 1999, 2000 et 2001 waren die kategorialen und allgemeinen Anpassungen der Entlohnung, des Einkommens und der Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst folgende:

Staatsbeamte und -angestellte:
1999 + 0,455%
2000 + 4,687%
2001 + 1,000%

Staatsarbeiter
1999 + 0,455%
2000 + 5,795%
2001 + 1,000%

Die Arbeitgeber wollen den Artikel 28 in Bezug auf die Auswirkungen von 1999 (0,455%) nicht anwenden, indem sie angeben nicht genügend finanzielle Mittel zu haben.

Die Arbeitgeber argumentieren die Verletzung des Artikels 28 mit der Weigerung der Regierung die Gesamtfinanzierung der Lohn- und Gehaltskosten der konventionierten SAS-Betriebe zu übernehmen.

Eine zweite Volumendifferenz (0,06%), die die Angestellten betrifft, ergibt sich aus der Tatsache, daß die Arbeitgeber nicht bereit sind die Anpassung der Zinssubvention einzuberechnen.

Die Gewerkschaften wehren sich kategorisch gegen eine Verletzung des Artikels 28 und fordern daher eine Gesamtentwicklung von 6,142% (die Arbeitgeber bieten 5,627%) für die Angestellten und eine Gesamtentwicklung von 7,250% (die Arbeitgeber bieten 6,795%) für die Arbeiter.

2. Streitpunkt:

Die Arbeitgeber geben ebenfalls an nicht genügend Finanzmittel zu haben um die gewerkschaftliche Forderung einer einmaligen rückwirkenden Auszahlung von 5,597% (für die Jahre 1999 und 2000) anzunehmen. Sie schlagen lediglich 3,632% vor, die in zwei Etappen ausgezahlt werden sollen.
3. Streitpunkt:

Um den Zeitpunkt an dem das Entwicklungsvolumen im Öffentlichen Dienst festgelegt wird mit den SAS-Kollektivverträgen in Einklang zu bringen, fordern die Gewerkschaften das zeitliche Gleichgewicht zwischen den beiden Sektoren und schlagen eine Laufdauer von einem Jahr (01.01.2001-31.12.2001) für die Kollektivverträge vor. Die Arbeitgeber fordern eine Laufdauer von 2 Jahren (01.01.2001-31.12.2002).

4. Streitpunkt:

Dieser Punkt umfasst mehrere Streitpunkte in Bezug auf den Inhalt der zukünftigen Kollektivverträge. Die Gewerkschaften

• fordern generelle Lohn- und Gehaltsanpassungen (Erhöhung des Punktwertes, Einführung eines Urlaubsgeldes) und wehren sich kategorisch gegen die Einführung einer von Arbeitgeberseite vorgeschlagenen sogenannten Auftragsprämie (prime de mission).

• fordern die Abschaffung des Anhangs M.

• lehnen die Infragestellung der Prozedur bezüglich des Entlassungsvorgespräches ab, die bei Abschluss der ersten Kollektivverträge eingeführt wurde.

• lehnen die finanzielle Anrechnung verschiedener Massnahmen (berufliche Mobilität, Impfungen usw.) ab.

• schlagen eine Umwandlung der üblichen Feiertage (jours fériés d'usage) in jährliche Urlaubstage vor.

• beharren auf der Ausweitung des Sozialurlaubs auf 40 Stunden/Jahr, wie bereits in den Kollektivverträgen vorgesehen.

• schlagen die Einführung eines Kündigungsschutzes im Krankheitsfall für Angestellte von 26 Wochen vor.

• schlagen die Harmonisierung der Abgangsentschädigungen für Arbeiter mit denen für Angestellte vor .

• lehnen ab, dass die paritätische Kommission mit einer Überprüfung des Artikels 28 befasst wird.

• sind nicht mit dem Arbeitgebervorschlag in Bezug auf einen Laufbahnwechsel einverstanden.

Desweiteren besteht kein Einvernehmen bezüglich der Diskussionen über sexuelle Belästigung und Mobbing sowie über die Einführung der "Préretraite-solidarité".