Die Aktionswelle für unsere vertraglichen Arbeits- und Lohnbedingungen wird am 25. September 2001 beginnen!

04.09.2003

Der Aufruf zur Beteiligung an den Aktionen richtet sich an jedes Personalmitglied des SAS-Kollektivvertrags. Die kommenden Wochen werden massgeblich und über Jahre hinaus die Entwicklungsrichtung der Arbeits- und Lohnbedingungen bestimmen.

Diese wird positiv sein und Perspektiven eröffnen, wenn wir, tausende Arbeitnehmer, solidarisch, diszipliniert und konsequent für unsere Rechte eintreten.

Die geballte Aktion des Personals ist der einzige Weg, um den Angriff des Patronats auf unsere Arbeits- und Lohnbedingungen erfolgreich abzuwehren. Es gibt keine andere Alternative mehr!

Der massive Protest vor den Betrieben, in den Strassen Luxemburgs bis, wenn nötig und in letzter Instanz, dem Streik, sind die Mittel, die wir jetzt einsetzen müssen, um unsere Vertragsziele durchzusetzen.

Die Demonstration gewerkschaftlicher Stärke der 5000 Beschäftigten wird neue Tatsachen schaffen und den Sozial- und Pflegesektor verändern.

In einer solchen Situation sind falsche Bescheidenheit oder etwaige Ängste vor einer Betriebshierarchie völlig fehl am Platz. Ein Patronat, welches versuchen sollte, euch bei den Aktionen einzuschüchtern, hat nur selbst Angst, dass ihr euch mit euren Forderungen durchsetzen werdet. Seid also stolz und selbstbewusst! Eure Arbeits- und Berufsinteressen verlangen es von euch.

Die Tarifkommissionen von OGB•L und LCGB haben sich für einen Aktionsplan entschieden, der am 25. September 2001 beginnen wird und der Woche für Woche die Betriebsaktionen verstärken wird. Sollte im Rahmen der am 28. September beginnenden offiziellen Schlichtungsprozedur vom Patronat keine neue Richtung eingeschlagen werden, werden die Aktionen regional ausgeweitet.
OGB•L und LCGB rufen das Personal auf, den verabschiedeten Aktionsplan mit der nötigen Disziplin zu respektieren und von sonstigen Spontanaktionen abzusehen.

Beide Gewerkschaften werden zum gegebenen Zeitpunkt Kontakt mit dem Personal der jeweilig für die Aktionen vorgesehenen Betriebe aufnehmen und mit ihm die Aktion planen.

Mitgeteilt von OGB•L und LCGB, 20 September 2001