Der Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess
Luxemburg hat sich, gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn, 1999 in Bologna das Ziel gesetzt, bis 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen, dessen Herzstück die Einführung eines gestuften Studiensystems mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen ist.
Die Bologna-Deklaration
Bereits am 25. Mai 1998 hatten Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien, anlässlich der 800 Jahr-Feier der Universität von Paris, in der so genannten Sorbonne-Deklaration festgehalten, bestehende Hürden abzubauen und die Grundlagen für eine verbesserte europäische Zusammenarbeit in der Hochschulentwicklung zu schaffen.
Am 19. Juni 1999 bekannten sich dann 29 europäische Nationen, darunter Luxemburg, zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen.
Neben den sechs Zielen, in allen EU-Ländern
- ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse und
- ein zweistufiges System von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate) zu schaffen,
- ein Leistungspunktesystem (nach dem European Credit Transfer System ECTS-Modell) einzuführen,
- die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen,
- die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und
- die europäische Dimension in der Hochschulausbildung zu fördern
wurde auch vereinbart, die Integration der sozialen Dimension als ein weiteres Ziel zu sehen. Da sie als übergreifende Maßnahme verstanden wird, bildet sie keinen eigenen Schwerpunkt.
Was passierte nach Bologna?
In Prag fand am 19. Mai 2001, mit 4 weiteren europäischen Unterzeichnerstaaten, die erste Nachfolgekonferenz statt.
Im Prager Kommuniqué wurden die Ziele des Bologna-Prozesses bekräftigt, die Arbeitsfelder konkretisiert und um drei weitere Ziele ergänzt:
- Förderung des lebenslangen Lernens,
- Förderung der Beteiligung der Studierenden an der Gestaltung und
- Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums.
Mehr als 40 europäische Staaten nahmen an der zweiten Folgekonferenz, die am 18. und 19. September 2003 in Berlin stattfand, teil. Hier wurden konkrete Umsetzungsprojekte bis 2005 festgehalten sowie die Erweiterung des Zielkataloges beschlossen. Dieser sieht heute folgendermaßen aus:
- Förderung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene.
- Einführung der Bachelor/Master-Studienstruktur.
- Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene.
- Förderung der Mobilität.
- Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS)
- Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen.
- Beteiligung der Studierenden am Bologna-Prozess.
- Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich.
- Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums im globalen Maßstab.
- Einbettung in das Konzept des Lebenslangen Lernens.
- Einbeziehung der Doktorandenausbildung in den Bologna-Prozess.
Um diese Ziele bis 2010 erreichen zu können, wurden folgende Schwerpunktthemen vereinbart, deren Umsetzungsfortschritte auf der Nachfolgekonferenz in Bergen (2005) bilanziert werden sollen:
- Zweistufiges Studiensystem.
- Anerkennung der Abschlüsse und -abschnitte.
- Qualitätssicherung.
Die dritte Folgekonferenz hat am 19./20. Mai 2005 in Bergen stattgefunden. Es wurden eine Zwischenbilanz über die Fortschritte gezogen und Schwerpunkte für die "zweite Halbzeit" bis 2010 festgelegt. Neben neuen Mitgliedstaaten, wurde hier unter anderen auch die europäische Struktur der gewerkschaftlichen Bildungsinternationale (CSEE-IE) als beratendes Mitglied aufgenommen.
Dieses Jahr, vom 17. bis 18. Mai, wurde die Ministerkonferenz in London mit nunmehr 46 Teilnehmerstaaten durchgeführt.
Das Londoner Kommuniqué hält die Konsolidierung und die Konzentration auf Fortschritte in den bereits bestehenden Aktionslinien fest. Nicht die Harmonisierung, sondern die Gestaltung von Vielfalt ist das Ziel des Bologna-Prozesses. Die Vielfältigkeit in der Hochschulbildung und insbesondere bei der Promotion soll daher erhalten bleiben. Die Promotion ist und bleibt Sache der Universität. Es wird aber in Europa einen Wettbewerb verschiedener Promotionsmodelle geben.
Übergeordnete Ziele bleiben die Mobilität, die Qualität und die Transparenz. Damit Letztere innerhalb des Europäischen Hochschulraums aber auch für Drittstaaten verbessert wird, wurde beschlossen ein Qualitätsregister einzurichten, in das Qualitätssicherungsagenturen aufgenommen werden.
Für den Zeitraum bis zur nächsten Ministerkonferenz im April 2009, zu der die Benelux-Länder, die bis dahin auch das internationale Bologna-Sekretariat stellen, nach Löwen einladen, wurde vereinbart, die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Die Hochschulen müssen sowohl für eine breite Wissensgrundlage sorgen als auch auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Die besten wissenschaftlichen Talente müssen auf eine wissenschaftliche Karriere vorbereitet werden.
Zyklen Erster Zyklus: Bachelor ECTS-Punkte Kurze Ausbildungsgänge: meist 120 ECTS |