Internationaler Tag der Familie: Unsere Forderungen für die Sekundarschulen

Internationaler Tag der Familie: Unsere Forderungen für die Sekundarschulen
Am 15. Mai ist der internationale Tag der Familie. Und auch wenn der Lehrberuf von vielen Außenstehenden als besonders familienfreundlich wahrgenommen wird, so bleibt insbesondere in den Sekundarschulen und vor allem in Bezug auf Teilzeit aus familiären Gründen noch viel Nachholbedarf, um diesem Ruf gerecht zu werden.
Anders als in den meisten staatlichen Verwaltungen haben Sekundarschullehrkräfte in Teilzeit keinerlei Einfluss auf ihren Stundenplan. So kann es vorkommen, dass eine Lehrkraft in Teilzeit trotzdem jeden Morgen und Nachmittag unterrichten muss und de facto relativ wenig von ihrer Teilzeit hat.
Deswegen fordern wir für Lehrkräfte in Teilzeit:
- das Recht auf mindestens einen freien Vor- oder Nachmittag, so wie auf dem Desiderata angeben.
- insbesondere für Lehrkräfte in Familienteilzeit ein Recht auf einen freien Dienstag- oder Donnerstagnachmittag, insofern sie Kinder im Grundschulalter betreuen müssen und diesen Tag im Desiderata angegeben haben.
In vielen Sekundarschulen erhalten Lehrkräfte erst Mitte September ihre Stundenpläne. Dies stellt insbesondere Lehrkräfte mit Kindern im Vor- und Grundschulalter und deren Kinderbetreuungsstrukturen vor große Herausforderungen: Die Kindertagesstätten und Maisons Relais können sich nicht richtig organisieren, da sie die genaue Zahl der zu betreuenden Kinder erst spät erfahren, dies verursacht unnötigen Stress und Kosten für alle Beteiligten. Daher fordern wir:
- Das Recht auf den Erhalt des Stundenplans spätestens am 1. August eines jeden Jahres für alle Sekundarschullehrkräfte und insbesondere für Sekundarschullehrkräfte, die auf Betreuungsstrukturen wie Maison Relais oder Kindertagesstätte angewiesen sind. Somit können sich betroffene Lehrkräfte mit den Betreuungsstrukturen absprechen und blockieren nicht unnötigerweise Stellen in der Maison Relais, die sie im Endeffekt nicht nutzen müssen.
Während in allen staatlichen Institutionen das Familienteilzeitmodell von 70% und 80% möglich ist, so wird Sekundarschullehrkräften dieses Modell mit der fadenscheinigen Begründung verwehrt, es ließe sich nur schwer umsetzen. Diese Begründung ist insofern fadenscheinig, als dass je nach Fach eine Lehrkraft Klassen nur eine, zwei, drei oder mehr Stunden pro Woche unterrichtet und somit eine 70% oder 80% Teilzeit durchaus möglich wäre. Wir fordern daher das Recht auf Teilzeit im 70% und 80% Modell, wie es auch in anderen staatlichen Institutionen gehandhabt wird.